1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für planbare Kranken-, Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendfahrten von Taxi Karls Inh. Jan Schwermann unter der Bezeichnung Krankenfahrten Karls. Zwingende gesetzliche Vorschriften, behördliche Tarife und individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
Eine telefonische oder schriftliche Anfrage ist zunächst unverbindlich. Der Vertrag kommt mit unserer ausdrücklichen Bestätigung oder durch Bereitstellung des Fahrzeugs zur vereinbarten Fahrt zustande.
2. Art und Umfang der Leistung
Art des Fahrzeugs, erforderliche Hilfsmittel, Begleitung, Abholzeit und Ziel werden anhand der bei der Bestellung gemachten Angaben vereinbart. Eine medizinische Behandlung, Überwachung oder Notfallversorgung ist nicht Bestandteil der Beförderungsleistung.
Abhol- und Ankunftszeiten werden sorgfältig geplant. Verkehrsaufkommen, Wetter, Straßensperrungen, Wartezeiten an Einrichtungen oder andere nicht von uns beherrschbare Umstände können zu Abweichungen führen. Wir informieren bei absehbaren Verzögerungen nach Möglichkeit unverzüglich.
3. Mitwirkung des Fahrgasts oder Auftraggebers
Alle für die sichere Beförderung erforderlichen Umstände sind bei der Bestellung vollständig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Mobilität, Umsetzbarkeit, Rollstuhltyp und -maße, Tragestuhl- oder Liegebedarf, Treppen, Begleitpersonen, Infektionsschutz und sonstige besondere Anforderungen.
Der Fahrgast muss zur vereinbarten Zeit abholbereit sein. Erforderliche Medikamente, Hilfsmittel, Ausweise, Verordnungen, Genehmigungen und persönliche Gegenstände sind vom Fahrgast oder Auftraggeber bereitzuhalten.
4. Verordnung, Genehmigung, Preise und Zahlung
Der Fahrgast beziehungsweise Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine erforderliche ärztliche Verordnung und, soweit notwendig, eine vorherige Genehmigung des Kostenträgers einzuholen. Eine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder sonstigen Kostenträger wird nur im bestätigten Umfang zugesagt.
Soweit keine wirksame Kostenübernahme besteht oder diese abgelehnt wird, ist der Fahrgast beziehungsweise Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Beförderungsentgelts verpflichtet. Gesetzliche Zuzahlungen bleiben unberührt.
5. Änderung, Stornierung und Nichtantreffen
Terminänderungen und Stornierungen sind uns so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Stornierung, vergeblicher Anfahrt oder Nichtantreffen können nachweislich entstandene und gesetzlich zulässige Kosten sowie anwendbare Warte- oder Anfahrtentgelte berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Verunreinigungen oder Beschädigungen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bleiben unberührt. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 15. Juli 2026